Allgemeine Geschäftsbedingungen Pfingstspektakel Attnang-Puchheim:

  1. Vertragsgegenstand

Diese AGB gelten für alle Besucher der Veranstaltung und regeln die Rechte und Pflichten der Besucher während ihres Aufenthaltes.

  1. Veranstaltungsabsage, Änderungen, Rückzahlung

2.1. Eine Kartenrücknahme (Tausch oder Rückkauf) ist – mit Ausnahme einer Absage durch den Veranstalter – nicht möglich. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.

2.2. Programm- und Besetzungsänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Karten und auch zu keiner Preisminderung.

2.3. Ein Preisminderungsanspruch aufgrund des Ausfalls einer oder mehrerer Bands aufgrund höherer Gewalt oder einer nur teilweisen Nutzbarkeit des Veranstaltungsgeländes aus ebendiesen Gründen ist ausgeschlossen.

2.4. Aufgrund schlechter Witterung, insbesondere Regen, Hagel oder Sturm, ist der Veranstalter zur Absage der Veranstaltung berechtigt.

2.5. Im Falle der vom Veranstalter (Veranstaltungsstätte) nicht verschuldeten oder durch den Künstler verursachten Absage, der Verschiebung bzw. Programm- oder Besetzungsänderung werden keine wie immer gearteten Spesen (wie Hotel, Anfahrtskosten, Versandspesen, Bearbeitungsgebühren etc.) ersetzt.

  1. Einlass

3.1. Der Zutritt zu der Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem 3-Tages-Pass-Band möglich. Beim Einlass ist die Karte oder das Band vorzuzeigen. Besuchern, die das Veranstaltungsgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie die Karte, den Eingangsstempel auf der Hand oder ihr verschlossenes, unversehrtes Band um das Handgelenk vorzeigen. Unverschlossene oder versehrte Bänder verlieren ihre Gültigkeit. Nach dem Einlass sind die Karten unübertragbar.

3.2. Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden.

3.3. Zu den Bühnen, einschließlich ihrer Nebenräume, Garderoben und Lagerräume sowie zu den Umkleideräumen ist der Zutritt nur den dafür berechtigten Personen erlaubt.

  1. Platzverweis

4.1. Besuchern kann der Zutritt aus wichtigem Grund verweigert werden und/oder des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gemäß Punkt 5.1., ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand, wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht, eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung, bei Verletzung des OÖ. Jugendschutzgesetzes, Nichtbeachtung von (Sicherheits-)Anweisungen, aggressives Verhalten, Störung der Veranstaltung und Belästigung anderer Besucher.

4.2. Besteht ein wichtiger Grund für die Einlassverweigerung oder den Platzverweis, verlieren die Eintrittskarte oder das 3-Tages-Band ihre/seine Gültigkeit. Eine Rückerstattung des Eintrittspreises steht in diesem Fall nicht zu.

  1. Verbotene Gegenstände, Verbote

5.1. Waffen aller Art, Glasbehältnisse, Spraydosen, Stöcke, Schirme, pyrotechnische und gefährliche Gegenstände sind bei der Veranstaltung nicht zulässig. Gegebenenfalls können solche Gegenstände bei der Einlasskontrolle oder später jederzeit abgenommen und beim Verlassen der Veranstaltung wieder beim Veranstalter abgeholt werden.

5.2. Offenes Feuer ist verboten.

5.3. Es wird darauf hingewiesen, dass außerhalb des ausgewiesenen Veranstaltungsgeländes in Attnang-Puchheim ein öffentliches Alkoholverbot besteht.

  1. Anreise, Parken und Campen

6.1. Der Besucher ist für die Anreise zu der Veranstaltung selbst verantwortlich und parkt sein Fahrzeug auf eigene Gefahr. Es besteht kein Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Campingplatzes.

6.2. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Plätzen genehmigt.

6.3. Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen auf den Campingplätzen ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.

6.4. Das Campen auf den umliegenden Wiesen oder Privatgeländen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit Anzeige der jeweiligen Besitzer gerechnet werden.

6.5. Die Müllordnung ist zu beachten.

  1. Hausrecht, Stadionordnung

7.1 Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

7.2. Es gilt die Stadionordnung des Veranstalters.

  1. Haftungsbeschränkung

8.1. Die Haftung des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist für den Ersatz jeglicher Sachschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.2. Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene Gegenstände.

8.3. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung.

  1. Tiere

9.1. Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich verboten.

9.2. Nur ausnahmsweise dürfen Tiere mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung des Veranstalters auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden. Diese Genehmigung des Veranstalters kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

9.3. Der Besucher, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren und zu beaufsichtigen oder dieses durch geeignete Dritte verwahren oder beaufsichtigen zu lassen.

9.4. Der Besucher, der ein Tier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung und/oder eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Veranstalters zu erbringen.

9.5. Der Besucher oder sein Versicherer haften dem Veranstalter gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Veranstalters, die der Veranstalter gegenüber Dritten zu erbringen hat.

  1. Urheberrechte, sonstige Schutzrechte,Bildnisschutz

Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung Bild-, Ton- und Videoaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern sowie zur Bewerbung seiner Veranstaltungen, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

  1. Lautstärke, Gehörschutz

Aufgrund der Lautstärke besteht die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden. Es wird die Tragung eines Gehörschutzes empfohlen.

  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechtes. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

12.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Veranstalters örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Für Verbraucher gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Besucher in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Besucher im Ausland wohnt.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besucher einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.